Batterie-/Elektroschrott-/Verpackungsverordnung


Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung beteiligen wir uns über unsere Lieferanten am Dualen System.

Somit ist es nicht mehr notwendig, die von uns in den Verkehr gebrachten Verpackungen an uns zurück zu senden. Sie können diese Verpackungen über das duale System, z.B. über öffentliche Rücknahmestellen wie Altpapiercontainer/Altglascontainer, den "Gelben Sack" oder die "Gelbe/Blaue Tonne", entsorgen.

Hinweise zur Batterieverordnung:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Batterien können entweder zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel / Kommune gebracht oder ausreichend frankiert an uns zurückgesendet werden .

Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Die Zeichen Pb, Cd und Hg stehen für:

  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wieder verwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel.

Hinweis zum Elektro- und Elektronikaltgeräte-Gesetz (ElektroG):

Elektronikprodukte enthalten Wertstoffe und dürfen daher nicht über den Restmüll entsorgt werden. Dies regelt das in Deutschland geltende Elektro-Gesetz.

Seit dem Jahr 2005 sind die betroffenen Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz.

Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, ist jeder Endverbraucher verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde / seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.